Mehr Platz für die Ratz

Der VdRD e.V. hat 2019 seine Mindesthaltungsanforderungen für Ratten angepasst. Bis dahin betrug die Mindestgrundfläche 0,4 m² (z.B. 80x50 cm). Viele Ratten-Nothilfen vermittelten zu diesem Zeitpunkt schon in Haltungen mit einer Mindestgrundfläche von 0,5 m² (z.B. 100x50 cm). Wir waren hier also keine Vorreiter, sondern haben lediglich nachgezogen. Neben der Mindestgrundfläche haben wir auch die Gesamtlauffläche für die Mindestrudelgröße von 3 Tieren (auch hier fordern viele Vermittler bereits schon 4 Tiere) angehoben und die Besatzdichte etwas gesenkt. Insgesamt also "mehr Platz für die Ratz".

 

Wie entstehen Mindestmaße?

Wer glaubt, hierfür gibt es wissenschaftlich belegte und eindeutige "Richtigkeiten", irrt sich leider. Im Grunde überlegt sich Mensch, welche Bewegungsabläufe er einem Tier in einem Gehege zugestehen möchte und welche nicht. Dabei ist es von enormer Bedeutung, welchem Nutzen das Tier zugeordnet wird. So wird Labor- und Nutztieren weniger Bewegungsfreiheit zugesprochen, als Zoo- oder Heimtieren. In den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts meinte man: "Ein Tier sollte zumindest ausreichend Bewegungsmöglichkeiten haben, um sich ohne Schwierigkeiten umdrehen, aufstehen, niederlegen, Körperpflege betreiben und seine Extremitäten ausstrecken zu können." (s. "Brambell-Report"). Das ist ziemlich wenig. Später kamen Konzepte hinzu, die neben den minimalen Eigenbewegungen auch die Möglichkeiten für Positionswechsel, Kontaktvermeidung, Selbstverteidigung sowie "essenzieller kinetischer Handlungsbedarfe" erlauben sollten. Mit dem wunderbaren Ausdruck wird verschleiert, was essentielle kinetische Handlungsbedarfe sind: gehört Laufen und Rennen dazu?

Aktuell gibt es bezogen auf die Heimtierhaltung zwei Quellen mit Haltungsstandards, die für Ämter oder  die Rechtsprechung als Entscheidungsgrundlage dienen können. Hierbei handelt es sich um das Merkblatt Nr. 160 - Heimtiere: Ratten (Stand: Apr. 2014) der Tierärztliche Vereinigung  für Tierschutz e. V. (TVT) und das Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

 

 

VdRD Rattenrechner

Unsere Ratten befinden sich i.d.R. über 20 Stunden des Tages in einem Käfig. Sollen sie darin laufen können? Springen? Rennen? Und wenn ja, wie weit?

Die unten stehende Abbildung einer normalgroßen männlichen Modellratte in einem Käfig mit 0,4 m² (alt) und 0,5 m² (neu) Grundfläche verdeutlicht die Frage. Wichtig ist, dass Ratten normal stehen können, so dass sich der Schwanz als Fortführung der Wirbelsäule in normaler Haltung befinden kann, ohne dauerhaft gebogen zu sein. Wenn die Modellratte gedreht wird sehen wir, dass bereits eine Käfigbreite von 50 cm eine Minimalgröße darstellt. Aus diesem Grund erlaubt der VdRD-Rattenrechner auch keine Eingaben, die unter 50 cm liegen.

Bei 0,5 m² Grundfläche ist es Ratten nicht möglich, kurze Sprints auszuführen. Sie werden hier deutlich in ihrem Bewegungsdrang eingeschränkt. Umso wichtiger ist, dass Ratten täglich Auslauf erhalten, der ihnen diese Bewegungsmöglichkeiten bietet. Eine Grundfläche von 0,5 m² ermöglicht zwei bis drei kurze Hüpfer. Bei kleineren Flächen können die Tiere noch nicht einmal das. Wir bezeichnen 0,5 m² deshalb als "nutzbare Lauffläche". Auf kleineren Flächen können die Tiere noch liegen oder sitzen, sie werden aber aufgrund der stärkeren Beschränkung nicht zur "nutzbaren Lauffläche" gezählt. Die gesamte nutzbare Lauffläche ergibt sich aus der Addition aller Flächen mit >= 0,5 m².

Über die Rattenzahl je ermittelter "nutzbarer Lauffläche" soll gewährleistet werden, dass sich die Tiere regelrecht "aus den Augen" gehen können.

Wie ihr seht, sind die bestehenden Mindestmaße weit davon entfernt, überzogen zu sein. Es sind Mindestmaße und wir empfehlen, den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung zu stellen, damit sie tatsächlich auch mal kurze Sprints einlegen können. Die Mindestmaße werden sich in den kommenden Jahren (und bei allen Tieren) weiter nach oben entwickeln. 

 

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